Energy-Sharing-Kosten grob einschätzen.
Berechne als Orientierung, was ein Verbraucher zahlen würde und was beim Solaranlagenbesitzer ankommt. Für jedes Bundesland, ohne Login.
Wie sich der Preis zusammensetzt
Erzeuger und Verbraucher einigen sich auf einen kWh-Preis. Das ist der Betrag, den der Erzeuger erhält. Der Verbraucher zahlt darüber hinaus noch Netzentgelt, Steuern und – seit BNetzA-Mitteilung Nr. 73 – ein Entgelt für die Abwicklung über einen Dienstleister bzw. Direktvermarkter.
Die EEG-Einspeisevergütung für neue Gebäude-PV-Anlagen bis 10 kW in Teileinspeisung beträgt ca. 7,78 ct/kWh bei Inbetriebnahme im Zeitraum 1. Februar bis 31. Juli 2026. Maßgeblich ist das Inbetriebnahmedatum: Ältere Bestandsanlagen behalten den Satz, der bei ihrer Inbetriebnahme galt, und erhalten nicht automatisch den aktuellen. Für andere Anlagen können andere Werte gelten. Der Energy-Sharing-Preis wird direkt zwischen den Beteiligten vereinbart.
| Region | Netzentgelt 2026 |
| Regionale Spannweite je Netzgebiet | ca. 3 bis 14 ct/kWh |
| Bundesdurchschnitt 2026 | ca. 9,3 ct/kWh |
Netzentgelte variieren je nach Netzbetreiber und Anschlusstyp erheblich. Quellen: veröffentlichte Netzentgelt-Preisblätter, Bundesnetzagentur und BDEW-Strompreisanalyse April 2026. Stand: Mai 2026.
Warum das Netzentgelt über die Attraktivität entscheidet
Ob Energy Sharing günstiger als der Grundversorger ausfällt, hängt stärker vom regionalen Netzentgelt ab als vom vereinbarten Preis selbst. Dieselbe Preisabsprache führt je nach Bilanzierungsgebiet zu sehr unterschiedlichen Ergebnissen für den Verbraucher.
Günstiger als der Marktdurchschnitt wird Energy Sharing für den Verbraucher erst bei einem niedrig verhandelten Preis und in Netzgebieten mit niedrigem Netzentgelt. Beim üblichen Preis liegt der Gesamtpreis eher darüber. Der Rechner oben zeigt, ab welchem vereinbarten Preis es sich rechnet. Marktvergleich: ca. 37 ct/kWh durchschnittlicher Haushaltsstrompreis nach BDEW-Strompreisanalyse April 2026. Regionale Netzentgelte unterscheiden sich deutlich; maßgeblich ist das Entgelt deines Netzbetreibers.
Umsatzsteuer für Erzeuger
Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG): Kleine PV-Anlagenbesitzer können je nach Umsatzsituation von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen und auf den Ausweis von Umsatzsteuer verzichten. Ob das im Einzelfall möglich ist, hängt von den aktuellen gesetzlichen Umsatzgrenzen und der persönlichen Einkommenssituation ab. Steuerliche Regelungen können sich ändern. Steuerliche Fragen bitte mit einem Steuerberater klären.
Rechnet sich für dich? Bleib dran.
Energy Sharing startet regional nach und nach. Trag dich mit deiner PLZ ein – wir melden uns, sobald es in deinem Netzgebiet losgeht und passende Partner verfügbar sind.
Mit dem Eintragen erklärst du dich einverstanden, per E-Mail über die Verfügbarkeit in deiner Region informiert zu werden. Widerruf jederzeit möglich. Datenschutz
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