Finde im selben Netzgebiet passende Nachbarn, um deinen Solarstrom anzubieten oder günstigen Strom zu beziehen. Neutral, kostenlos und seit Juni 2026 gesetzlich möglich, nach § 42c EnWG.
Gib deine Postleitzahl ein. Wir zeigen dir, was in deinem Netzgebiet bereits vor der Anmeldung möglich ist.
Näherung anhand der PLZ. Das genaue Bilanzierungsgebiet und der Netzbetreiber werden vor einem Vertrag verbindlich geprüft.
§ 42c EnWG schafft seit dem 1. Juni 2026 den rechtlichen Rahmen für Energy Sharing innerhalb eines Bilanzierungsgebiets. Die praktische Abwicklung – Bilanzierung, Marktkommunikation und Zuordnung der Mengen – läuft nach BNetzA-Mitteilung Nr. 73 über einen Direktvermarkter bzw. Dienstleister, nicht über den Netzbetreiber. Für die Teilnahme brauchst du außerdem eine viertelstündliche Messung (bei Haushalten in der Regel ein intelligentes Messsystem), eine direkte Vereinbarung mit deinem Partner – und weiterhin einen normalen Stromvertrag für den Reststrom.
Finde Menschen in deiner Umgebung, die Interesse an deinem überschüssigen Solarstrom haben. Ein höherer Erlös als bei der klassischen Einspeisung kann möglich sein. Ob sich das lohnt, hängt vom vereinbarten Preis und den Voraussetzungen ab.
Finde Menschen mit Solaranlage in deiner Region und prüfe, ob Preis, Messung und Rahmenbedingungen zu dir passen. Für Zeiten ohne ausreichenden Solarstrom bleibt eine Reststromversorgung erforderlich.
Energy Sharing setzt unter anderem geeignete Messung, passende Netzzuordnung, Verträge zwischen den Beteiligten und eine Versorgung für Zeiten ohne ausreichenden Solarstrom voraus. EnergySharingPartner stellt Kontakte her, ersetzt aber keine rechtliche oder energiewirtschaftliche Prüfung.
Der Preis für geteilten Solarstrom wird zwischen den Beteiligten vereinbart. Zusätzlich können Netzentgelte, Steuern, Abgaben und Messentgelte anfallen. Ob sich Energy Sharing lohnt, hängt von Standort, Bilanzierungsgebiet und vereinbartem Preis ab.
Quellen und Stand der Beispielwerte:
Einspeisevergütung: Bundesnetzagentur, neue Gebäude-PV bis 10 kW, Teileinspeisung, Inbetriebnahme 1.2.–31.7.2026.
Netzentgelt Bundesdurchschnitt 2026 (ca. 9,3 ct/kWh): BDEW-Strompreisanalyse April 2026.
Durchschnittlicher Haushaltsstrompreis sowie Steuern, Abgaben und Umlagen: BDEW-Strompreisanalyse April 2026.
Die tatsächlichen Kosten hängen von der konkreten Konstellation ab und können von den Beispielwerten abweichen.
Was bedeutet Energy Sharing in der Praxis? Bilanzierungsgebiet, Messung, Match-Score und Ablauf, verständlich erklärt. Keine Anmeldung nötig.
Energy Sharing einfach erklärtWas zahlt ein Verbraucher, was kommt beim Erzeuger an? Netzentgelt nach Bundesland, Gesamtkosten und Erlösvergleich, kostenlos und ohne Login.
Zum Energy Sharing RechnerProfil anlegen, passende Matches sehen und direkt Kontakt aufnehmen.
Profil erstellenNoch nicht bereit? Trag dich ein. Wir melden uns, sobald passende Matches in deiner Region verfügbar sind.
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Energy Sharing bezeichnet die gemeinsame Nutzung von Strom aus erneuerbaren Energien über das öffentliche Netz. Nach § 42c EnWG kann erzeugter Solarstrom unter bestimmten Voraussetzungen anderen Teilnehmenden bilanziell zugeordnet werden. Seit Juni 2026 besteht dafür der rechtliche Rahmen innerhalb der vorgesehenen Bilanzierungsgebiete. Die energiewirtschaftliche Abwicklung übernimmt nach BNetzA-Mitteilung Nr. 73 ein Direktvermarkter bzw. Dienstleister – nicht der Netzbetreiber.
Die erste Umsetzungsstufe ist seit 1. Juni 2026 in Kraft. Innerhalb des jeweiligen Bilanzierungsgebiets eines Verteilnetzbetreibers ist Energy Sharing jetzt rechtlich möglich. Ab Juni 2028 wird der Anwendungsbereich auf angrenzende Gebiete erweitert. Ob eine konkrete Verbindung möglich ist, hängt von Netzzuordnung, Messung und den Verträgen der Beteiligten ab.
Nein. Du kannst EnergySharingPartner nutzen, wenn du Solarstrom anbieten möchtest, lokalen Strom beziehen möchtest oder beides vorhast. Menschen mit Solaranlage teilen überschüssigen Strom, andere nutzen lokalen Solarstrom aus ihrer Nähe.
Ja – beide Seiten brauchen eine viertelstündliche Messung (Zählerstandsgangmessung bzw. registrierende Leistungsmessung). Bei Haushalten läuft das in der Regel über ein intelligentes Messsystem (iMSys). Das ist die größte praktische Hürde: Der Rollout läuft, in den meisten Haushalten steckt aber noch kein iMSys. Welche Messlösung bei dir konkret nötig ist, wie lange der Einbau dauert und was er kostet, klärst du mit deinem Messstellenbetreiber und dem Abwicklungspartner. Du kannst EnergySharingPartner schon vorher nutzen, um mögliche Kontakte zu finden.
Nein. EnergySharingPartner ist eine kostenlose, neutrale Vermittlungsplattform. Wir stellen den Kontakt her und stellen Informationsmaterialien bereit. Verträge schließt ihr direkt miteinander.
Über EnergySharingPartner: Profil anlegen (PLZ, Rolle, Preisvorstellung), passende Profile werden nach Score sortiert angezeigt. Kontakt anfragen. Erst wenn beide bestätigen, werden genaue Details sichtbar.
Derzeit kostenlos. Wir verdienen kein Geld an Strompreisen, Provisionen oder Abschlüssen. Falls sich das ändert, kommunizieren wir das vor jeder Gebühreneinführung.
Ja. Solarstrom steht nicht jederzeit in ausreichender Menge zur Verfügung. Für den verbleibenden Strombedarf brauchst du weiterhin eine Versorgung über einen Stromlieferanten deiner Wahl. Energy Sharing ergänzt deinen bestehenden Tarif, ersetzt ihn aber nicht vollständig.
Mieterstrom ist auf Mieter im selben Gebäude beschränkt. Energy Sharing nach § 42c EnWG nutzt das öffentliche Netz und ist an die gesetzlich vorgesehenen Bilanzierungsgebiete gebunden. Eine Energiegemeinschaft ist ein eigenes Organisationsmodell. EnergySharingPartner ersetzt beides nicht, sondern vermittelt mögliche Kontakte.
Noch Fragen? Schreib uns an kontakt@blaubeereberlin.de